Datenschutzrecht/ Datenschutzbeauftragter

Das Datenschutzrecht bezweckt den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen persönlichen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Grundsätzlich gilt, dass eine Datenerhebung, Datenverarbeitung oder -nutzung verboten ist, es sei denn, eine Rechtsvorschrift erlaubt diese oder der Betroffene willigt ein (sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).

Unternehmen sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Missstände können etwa wettbewerbswidrig sein, mit empfindlichen Busgeldern geahndet werden oder zu Anordnungen der Aufsichtsbehörden führen.

Als Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie bei der Bewältigung der gesetzliche Vorgaben.

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Lassen Sie sich das mögliche Vorgehen in einem persönlichen Gespräch erläutern. Gerne können Sie hierzu bereits vorab Ihren Fall schildern.
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